Gemeinden, Unternehmen und Hausbesitzer können sich aktiv am Übergang in eine nachhaltige Energieversorgung beteiligen, Mieter jedoch kaum. Viele Privatpersonen würden gerne eigenen Solarstrom produzieren, jedoch fehlt ihnen ein eigenes oder ein geeignetes Dach, ausreichend Startkapital oder die Zeit, sich mit aufwändigen Planungs- und Bewilligungsverfahren auseinanderzusetzen. Weitere Hindernisse stellen häufig die Betreuungs- und Unterhaltsarbeiten der Anlage dar.
Am 9. Januar 2012 wurde die Genossenschaft Solar St.Gallen gegründet mit dem Ziel, erneuerbaren Energieformen zum Durchbruch zu verhelfen – denn vom Reden alleine kommt nichts. Statt eine eigene Anlage zu errichten, können sich Privatpersonen und Unternehmen durch den Kauf von Anteilscheinen an Anlagen zur Produktion von erneuerbaren Energien beteiligen. Die Erstellung von grösseren Gemeinschaftsanlagen ist sinnvoll, da damit Solarstrom noch kostengünstiger erzeugt wird.
Aus dem Genossenschaftskapital werden Realisierung und Unterhalt der Anlagen finanziert. Die gewonnene Energie wird entweder vom Dachbesitzer verbraucht oder ins Stromnetz eingespeist. Die Genossenschaftsanteile werden zu einem angemessenen Prozentsatz verzinst.
Antwort: Ja. Die Genossenschaft wurde von der Grünliberalen Partei der Stadt St.Gallen initiiert. Die Genossenschaft ist jedoch völlig unabhängig und offen für alle politischen Richtungen.
Antwort: Aktuell können wieder beliebig viele Anteilsscheine mit Nominalwert Fr. 1’000.— zum Preis von Fr. 1’120 (inkl. Emissionsabgabe) gekauft werden. Nutzen Sie dazu das Kontaktformular.
Antwort: Je nach Geschäftsgang beschliesst die GV jährlich über die Verzinsung des Genossenschaftskapitals für das vergangene Geschäftsjahr. 2021 waren das 2 % p.a. Neue oder austretende Mitglieder erhalten Zins für diejenige Zeit, die sie ihr Geld der Genossenschaft zur Verfügung stellen. (pro rata temporis)
Antwort:
Privatvermögen: Bei den Anteilscheinen einer Genossenschaft handelt es sich für eine natürliche Person um bewegliches Vermögen. Die Anteilscheine sind daher im Wertschriften- und Guthabensverzeichnis der privaten Steuererklärung zu deklarieren. Konnte im abgelaufenen Kalenderjahr eine Verzinsung der Anteilscheine vorgenommen werden, so unterliegt auch diese Verzinsung als Ertrag aus beweglichem Vermögen der Einkommenssteuer. Mit einer ordnungsgemässen Deklaration wird gleichzeitig der Verrechnungssteueranspruch geltend gemacht. Bei der Verzinsung der Anteilscheine können immer nur 65% der Bruttoerträge direkt ausbezahlt werden. Die restlichen 35% gehen an die Eidg. Steuerverwaltung und können mit einer korrekten Deklaration in der privaten Steuererklärung zurückgeholt werden.
Für Steuerzwecke wird die Genossenschaft Solar St.Gallen für jedes Genossenschaftsmitglied eine Bescheinigung ausstellen. Aus dieser Bescheinigung sind sodann der Vermögenswert, die Bruttoverzinsung der Anteilsscheine sowie der Verrechnungssteueranspruch ersichtlich.
Geschäftsvermögen: Personengesellschaften und juristische Personen sind in aller Regel verpflichtet eine Buchhaltung zu führen. Die Anteilscheine sind daher in der Buchhaltung als Finanzanlagen im Anlagevermögen zu bilanzieren. Bei einer Verzinsung der Anteilscheine unterliegt der Bruttobetrag ebenfalls als Wertschriftenertrag einer Besteuerung mit der Einkommens- oder Gewinnsteuer. Auch beim Geschäftsvermögen kann die auf der Verzinsung abgezogene Verrechnungssteuer geltend gemacht werden. Der Rückerstattungsantrag muss jedoch direkt bei der Eidg. Steuerverwaltung eingereicht werden. Die dafür notwendigen Bescheinigungen werden auch hier von der Genossenschaft Solar St.Gallen zur Verfügung gestellt.
Antwort: Genossenschaftskapital ist grundsätzlich Risikokapital. Das heisst konkret, im Extremfall wird das Genossenschaftskapital, wenn keine anderen Mittel mehr zu Verfügung stehen, zur Entschädigung von Gläubigern verwendet und der Genossenschafter verliert sein Geld. In unseren Statuten steht, dass KEINE Nachschusspflicht besteht und somit maximal der Genossenschaftsbetrag verloren geht.
Es ist unser Ziel, nur Projekte zu starten, welche unser Genossenschaftskapital nicht gefährden.
Antwort: Natürlich können neue Anteilscheine auch als Geschenk gezeichnet werden. Geben Sie hierfür in der Rubrik “”Anteilscheine zeichnen”” die Personalien des endgültigen Empfängers ein und vermerken Sie Ihren Namen, Adresse und Telefonnummer unter den Bemerkungen. Wir werden anschliessend Kontakt mit ihnen aufnehmen und die weiteren Schritte festlegen. Ebenfalls ist es möglich, bereits bestehende Anteilsscheine auf Wunsch des Mitgliedes auf ein neues oder anderes Mitglied zu übertragen. Ein schriftliches Gesuch an die Verwaltung genügt. Vorbehalten bleibt die Aufnahme eines neuen Mitgliedes durch die Verwaltung und die Obergrenze am Anteilscheinkapital pro Mitglied.
Antwort: Anteilscheine werden derzeit zu CHF 1095.- zurückgenommen. Je nach Geschäftsgang kann nach der GV ein Zuschlag zusammen mit dem Jahreszins ausbezahlt werden.
Antwort: Nein. Der Strom wird den lokalen Elektrizitätswerken verkauft. Bei den meisten Elektrizitätswerken stehen unterschiedliche Strom-Abos zur Verfügung. Darunter solche, die einen Anteil Solarstrom enthalten.
168
Anzahl GenossenschafterInnen
15
Anzahl Anlagen
3165
Installierte Leistung (kW)
1.3
Anteilscheinkapital (Mio. CHF)
Unser Team
Mathias Moser
Präsident
Isabella Hoegger
Verwaltungsrätin, Aktuarin
Hanspeter Schnüriger
Verwaltungsrat, Kassier
Clemens Sidler
Verwaltungsrat
Roland Peterer
Verwaltungsrat
Elvira Heller
Verwaltungsrätin
Markus Glauser
Verwaltungsrat
Heini Lüthi
Projektleiter
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